Chef krank, Firma pleite? Neue Lösungsansätze für Unternehmer!
Vorsorge treffen
Um sicherzustellen, dass Gesellschafter-Geschäftsführer im Leistungsfall in den Genuss einer optimalen Versorgung kommen, bedarf es der Abstimmung zwischen dem Angestelltenvertrag und der persönlichen Absicherung.
Wenn der Chef durch schwere Krankheit ausfällt, stehen viele Firmen vor dem Aus. Ob Bandscheibenvorfall oder Herz-Kreislauf-Erkrankung – die Behandlung und die sich anschließenden Therapieformen sind zeitintensiv. Selten wird darüber nachgedacht, was es bedeutet, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst unerwartet ausfällt.
In der Regel hat der Gesellschafter-Geschäftsführer auf Basis des Angestelltenvertrages Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die GmbH. Ist im Angestelltenvertrag keine besondere Vereinbarung getroffen, erfolgt über die GmbH ein Ausgleich bis zur 6. Woche. Im Anschluss daran setzt dann die persönliche Krankentagegeldabsicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers über die gesetzliche beziehungsweise die private Krankenversicherung ein.
Krankheiten kosten Zeit und Geld
Die GmbH übernimmt die Kosten der Entgeltfortzahlung.
Neben der erheblichen finanziellen Belastung muss sie auch den Ausfall des wichtigsten Mitarbeiters verkraften. Auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer kann es sich nachteilig auswirken: Zum Beispiel, wenn die anschließende Privatvorsorge nicht auf dem Angestelltenvertrag aufbaut.
Der Zurich Tipp
Mit einem einzigartigen Konzept – einer auf die Belange der Gesellschafter-Geschäftsführer und der GmbH abgestimmten Unternehmerlösung – sichern wir die Entgeltfortzahlung vorteilhaft und kostengünstig ab und stimmen die persönliche Vorsorge ganz konkret auf den individuellen Bedarf ab. Diese Vorteile sind so zwingend, dass jede andere Lösung dagegen unwirtschaftlich erscheint – und: häufig ergeben sich auch weitere Beitragsvorteile in anderen Bereichen der privaten Vorsorge.